ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Das German Kultrock Festival findet in der Balver Höhle statt.

Eintritt
1.
Einlass zu der Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen und zum Zutritt für die Dauer der jeweiligen Gültigkeit der Eintrittskarte berechtigt. Die Karten verlieren ihre Gültigkeit beim verlassen des Höhlen- bzw. Festivalgeländes. Es besteht die Möglich mit einem Stempelaufdruck auf der Handfläche das Gelände zu verlassen und durch vorzeigen dieses Stempelaufdruck am Eingang wieder Einlass zu erhalten.

Einlasskontrolle
2. Bei dem Einlass zu der Veranstaltung erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

Verbotene Gegenstände

3. Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, Rucksäcke und sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne) sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzunehmen. Nicht mitgebracht werden dürfen außerdem Tiere.

Hausrecht, Verhaltensregeln, Fotografieren und Filmen
4. Das Hausrecht des German Kultrock Festivals wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters und des Personals der Partner des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Besuchern ist es untersagt, auf den Veranstaltungen, - Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.
Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung Online oder Offline ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 3. u. 4 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom jeweiligen Veranstaltungsort verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher bei einer Veranstaltung Straftaten (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von der Veranstaltung verwiesen. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort verlieren die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.

Bild- und Werkrechte
5. Der Besucher räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der Besucher hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er zu erkennen ist. Der Besucher räumt dem Veranstalter darüber hinaus ein, künstlerische Arbeiten, die im Rahmen von Workshops, Installationen oder anderen Programmteilen des Freifeld Festivals entstanden sind, öffentlich zugänglich zu machen und zu eigenen Zwecken zu verwenden. Erstellte Arbeiten gehen in das Eigentum von Walz / Simm Veranstaltungs- GbR über wenn nicht anders vereinbart

Bei Zuwiderhandlung
6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zu einer Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von Gegenständen gem. Ziff. 3., ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers oder wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht sowie eine offensichtlich rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert.
Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung verliert die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen seine Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

Absage, Abbruch der Veranstaltung, Verspätung, Programmänderung
7.
Beim Festival können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen Absage einzelner Künstler bestehen nicht.
Änderungen werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben.

Camping und Haftung
8. Der Besucher nimmt die Camping- und Parkmöglichkeiten sowie die sanitären Anlagen des Veranstaltungsgeländes auf eigene Gefahr in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf einen Camping- bzw. Parkplatz. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die ihm während der Veranstaltungsdauer übergebenen Gegenstände; insbesondere Bekleidungsstücke, Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte. Der Veranstalter leistet auch keinen Schadenersatz für Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen oder gestohlen werden.

Anwendbares Recht
9. Auf das zwischen der Walz / Simm Veranstaltungs- GbR und den Besucher*innen geschlossene Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Wirksamkeit der AGB
10. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.


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